Arbeitsgericht Frankfurt a.M.
- 5 Ca 210/01 -
Fehlende Krankmeldung rechtfertigt keine fristlose Kündigung.
Achtung:
In dem verhandelten Fall war einem Kurierfahrer bereits wenige Stunden, nachdem er morgens nicht zur Arbeit erschienen war, fristlos gekündigt worden. Wie sich später herausstellt hatte, war der Mitarbeiter wegen seiner Erkrankung offenbar nicht in der Lage gewesen, sich telefonisch krankzumelden.Einem Arbeitnehmer darf grundsätzlich nicht wegen einer fehlenden Krankmeldung fristlos gekündigt werden.
Die Richter des Arbeitsgerichtes in Frankfurt a.M. urteilten:
Die fristlose Kündigung sei gegenstandlos. Denn die Firma hätte mit arbeitsrechtlichen Sanktionen zumindest bis zu einer Klärung der Angelegenheit warten müssen. Nachdem überdies noch keine einschlägige Abmahnung gegen den Arbeitnehmer ausgesprochen worden sei, habe diese Verletzung einer arbeitsvertraglichen Nebenpflicht» nicht zum Anlass einer sofortigen Beendigung des Arbeitsverhältnisses genommen werden dürfen, so die Richter.
Quelle: dpa
Alle Angaben ohne Gewähr
