Bundesarbeitsgericht
- 2 AZR 268/96 -
Kündigungsgrund: Ehebruch eines Priesters
Achtung:
Im vorliegenden Fall hatte ein Priester der
"Kirche Jesu Christ der Heiligen der letzten Tage",
die zur Religionsgemeinschaft der Mormonen gehört, einem Priester fristlos gekündigt,
der aus Gewissensgründen einen Ehebruch eingestanden hatte. Da Ehebruch nach dem Verständnis der Mormonen ein sehr schweres Vergehen ist, habe die Kirche das Recht so zu reagieren, entschied das Bundesarbeitsgericht.
Der Ehebruch eines Priesters kann als fristloser Kündigungsgrund gewertet werden.
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