Das Arbeitsgericht Frankfurt
- 5 Ca 2138/01 -
Das Arbeitsgericht Frankfurt am Main erklärt die fristlose Kündigung für rechtens.
Das Gericht sah den Abwerbeversuch als Treuepflichtverletzung an, denn Loyalität gelte bis zum letzten Tag des Arbeitsverhältnisses auch nach bereits erfolgter Kündigung. Für eine Firma sei es unzumutbar, nach einem solchen Treuebruch einen Mitarbeiter noch bis zum Ende der ordentlichen Kündigungsfrist zu beschäftigen.
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