Ausbildungszeugnis
- ArbG Darmstadt
6.4.1967 - 2 Ca 1/67
Ein weiblicher Lehrling schied mit Ende der Lehrzeit aus dem Betrieb aus, nachdem sie die Lehrabschlußprüfung zweimal nicht bestanden hatte.
Die Klage, im Zeugnis den Hinweis auf den zweimaligen Hinweis zu entfernen, und auch der hilfsweise Antrag, ein einfaches Zeugnis ohne Beurteilung der Führung und der Leistung zu erstellen, hatte im Jahre 1967 keinen Erfolg.
Hinweis:
Nach § 8 des Berufsbildungsgesetzes von 1969 haben Auszubildende wie Arbeitnehmer ein Wahlrecht zwischen einem einfachen und einem qualifizierten Zeugnis
Alle Angaben ohne Gewähr
