Bundesarbeitsgericht
NJW 04,2770; Urteil vom
14.10.2003
Qualifiziertes Arbeitszeugnis
Hat der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer eine gut durchschnittliche Gesamtleistung bescheinigt,hat der Arbeitnehmer die Tatsachen vorzutragen und zu beweisen, die eine bessere Schlussbeurteilung rechtfertigen sollen.
Alle Angaben ohne Gewähr
