Arbeitsgericht Frankfurt a.M.
– 18 Ca 13061/03 -
Kündigung: Krankheitstage
Hinweis:
Ein Postbote litt an verschiedenen orthopädischen Beschwerden, was zu einer Summe von 160 Krankheitstagen innerhalb eines Jahres führte. Eine Betriebsärztin diagnostizierte seinen Gesundheitszustand als problematisch, was zu einer Kündigung von Seiten des Unternehmens führte. Keine Kündigung wegen zahlreicher Krankheitstage
Keine Kündigung trotz 160 Krankheitstagen.
Allein auf Grund dieser Tatsache kann einem Arbeitnehmer jedoch nicht gekündigt werden, wie die Richter des Frankfurter Arbeitsgerichts entschieden. Hierfür wäre zumindest das Gutachten eines unabhängigen Sachverständigen von Nöten gewesen.
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