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Werbung:
Arbeitsgericht Frankfurt a.M.
–9 Ca 2241/03 -
Kein Monatslohn - fristlosen Kündigung nicht zulässig
Hinweis:
Vielmehr müsse der Mitarbeiter zumindest eine Abmahnung aussprechen.
Bei arbeitsvertraglichen Pflichtverstößen gelte die Abmahnungspflicht sowohl für Arbeitgeber als auch für Arbeitnehmer, so das Gericht.
Bleibt der Monatslohn aus, so ist dies für den Arbeitnehmer noch lange kein Recht, fristlos zu kündigen.
Alle Angaben ohne Gewähr
