Bundesarbeitsgericht
–2 AZR 147/03-
Außerordentliche Kündigung bei Privattelefonaten
Hinweis:
So hatte ein Arbeitnehmer private Telefongespräche von 18 Stunden nach Mauritius geführt, deren Kosten sich auf 1355, 76 Euro beliefen. Weil der Arbeitnehmer Mitglied des Betriebrats war, musste dieser noch der Kündigung zustimmen. Ansonsten stand der außerordentlichen Kündigung aber nichts im Wege.Ein Arbeitgeber darf einem Arbeitnehmer außerordentlich kündigen, wenn dieser unerlaubt und heimlich auf Kosten des Arbeitsgebers Privattelefonate führt.
Quelle: BAG Pressemitteilung, 12/04
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