Arbeitsgericht Frankfurt a.M
-1 Ca 4405/99-
Schriftliche Kündigung - Desinteresse an einer Weiterbeschäftigung
Achtung:
So zumindest urteilte das Frankfurter Arbeitsgericht und gab damit der Klage eines Montagearbeiters auf Weiterbeschäftigung statt. Dieser hatte wortlos den Betrieb verlassen, nachdem ihm sein Chef im Rahmen einer Auseinandersetzung mitgeteilt hatte, dass sein Verhalten als Arbeitsverweigerung zu werten sei und er eine Kündigung riskiere.Schriftliche Kündigung zwingend erforderlich Kündigungen müssen auch dann schriftlich ausgesprochen werden, wenn der Arbeitnehmer sein Desinteresse an einer Weiterbeschäftigung demonstrativ gezeigt hat
Quelle: dpa
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