Landesarbeitsgericht Mainz
-9 Sa 653/00-
Druckkündigung durch Kollegen
Anforderungen an Druckkündigung durch KollegenEin Arbeitgeber darf einem Mitarbeiter nicht ohne weiteres kündigen, nur weil dessen Kollegen das fordern und im Falle der Weigerung mit Ihrer eigenen Kündigung drohen.
In dem konkreten Fall hatten die Mitarbeiter eines Unternehmens die Kündigung ihres Filialleiters gefordert. Sie hatten seinen Führungsstil sowie seine fachlichen Fähigkeiten kritisiert. Ihre Forderung hatten sie damit untermauert, dass sie ihrerseits kündigen würden, wenn der Filialleiter nicht entlassen werde. Daraufhin war dem Filialleiter gekündigt worden.
Die Richter des Landesarbeitsgerichtes in Rheinland-Pfalz in Mainz erklärten die Kündigung für unwirksam.
Sie befanden:
Der Arbeitgeber habe sich in solchen Fällen zunächst vor den betroffenen Mitarbeiter zu stellen.
Denn weder in den Argumenten der Mitarbeiter noch in deren Androhung, selbst zu kündigen, sei ein ausreichender Grund für eine Kündigung zu sehen.
Quelle: dpa
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