Bundesarbeitsgericht
-7 AZR 904/98-
Wiedereinstellungsanspruch nach betriebsbedingter Kündigung
Hinweis:
Diesem Anspruch können berechtigte Interessen des Arbeitgebers entgegenstehen.Der betriebsbedingt gekündigte Arbeitnehmer kann einen Wiedereinstellungsanspruch haben, wenn sich zwischen dem Ausspruch der Kündigung und dem Ablauf der Kündigungsfrist unvorhergesehen eine Weiterbeschäftigungsmöglichkeit ergibt.
Diese können zum Beispiel darin liegen, dass ein möglicher Arbeitsplatz schon wieder mit einem anderen Arbeitnehmer besetzt ist und dabei berücksichtigt wurde, dass dem gekündigten Arbeitnehmer aufgrund eines Prozessvergleichs eine hohe Abfindung erhält.
Quelle: dpa
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