Bundesarbeitsgericht
-9 AzR 194/99-
Kündigung: Arbeitgeber muss zur Arbeit auffordern
Hinweis:
Mit dieser Entscheidung bestätigten die Richter des Bundesarbeitsgerichts den Lohnanspruch eines Elektrikers in Höhe von rund 45 000 Mark. Dem Mann war zu Unrecht fristlos gekündigt worden. Nach seinem Erfolg vor dem Arbeitsgericht war er zu Hause geblieben, hatte seinen Lohn aber dennoch eingefordert. Mit gutem Grund, so die Erfurter Richter. Denn grundsätzlich sei der Beschäftigte nicht verpflichtet an das Unternehmen heranzutreten, sondern umgekehrt müsse der Arbeitgeber den Mitarbeiter zur Arbeit auffordern.
Ist eine durch den Arbeitgeber ausgesprochene Kündigung unwirksam, so muss der Chef den Mitarbeiter zur Rückkehr an den Arbeitsplatz auffordern. Tut er dies nicht, so hat der Arbeitnehmer auch ohne zu arbeiten weiterhin Anspruch auf sein Gehalt.
Quelle: dpa
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