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Bundesarbeitsgericht
- Aktenzeichen: 2 AZR 1037/06 -
Umgestaltung des Betriebs
Achtung:
Der Kläger arbeitete als Plakatkleber. Sein Arbeitgeber gestaltete den Betrieb um.
Ein Arbeitgeber, der seinen Betrieb umgestaltet, darf Angestellte entlassen.
Das Anbringen der Plakate sollte demnach zukünftig nicht mehr von Arbeitnehmern, sondern von selbstständigen Unternehmern erledigt werden. Der Kläger musste die Kündigung akzeptieren.
Quelle: Pressemitteilung des BAG Nr. 22/08 vom 13.03.2008
Alle Angaben ohne Gewähr
