Landesarbeitsgericht Mainz
- 8 Ta 17/04 -
Zugang des Kündigungsschreibens
Wichtig:
Im konkreten Fall nahm die Mutter des Arbeitnehmers das Kündigungsschreiben entgegen, steckte es in ihre Handtasche und gab es ihrem Sohn erst nach Ablauf der Kündigungsfrist.
Wem ein Kündigungsschreiben zugeschickt und von einem Mitglied seiner Familie versehentlich erst nach Ablauf der Klagefrist gegeben wird, bleibt trotzdem noch die Möglichkeit der Klageerhebung.
Das Gericht entschied jedoch, dass der Arbeitnehmer nicht für die Vergesslichkeit des Angehörigen verantwortlich sei.
Alle Angaben ohne Gewähr
