Landesarbeitsgericht Frankfurt
- 9 Sa 1778/98 -
Fristlose Kündigung bei Vorteilsnahme am Arbeitsplatz
Achtung:
Mit dieser Entscheidung wies das Frankfurter Landesarbeitsgericht die Klage einer Chefsekretärin gegen ihren Arbeitgeber, ein Speditionsunternehmen, zurück. Die langjährige Mitarbeiterin hatte von einer Autovermietung, der sie sonst Aufträge im Namen der Firma erteilte, Fahrzeuge für den privaten Gebrauch zu einem Sonderpreis angemietet. Als der Chef dies erfuhr, kündigte er der Angestellten fristlos.Mißbraucht ein Arbeitnehmer Geschäftsbeziehungen zu seinem privaten Vorteil, so kann ihm auch dann fristlos gekündigt werden, wenn das Unternehmen durch das Verhalten des Arbeitnehmers keinen Schaden erlitten hat.
Zu Recht, entschieden die Richter.
Denn bei der "Vorteilsnahme" eines Angestellten komme es grundsätzlich nicht darauf an, ob beim Arbeitgeber bereits ein konkreter Schaden eingetreten ist. Entscheidend sei allein die Gefahr, daß der "geschmierte" Arbeitnehmer nicht mehr nur die Interessen des Unternehmens wahrnehme.
Quelle: DPA
Alle Angaben ohne Gewähr
