Oberlandesgericht Bremen
- 6 Ca 387/03 -
Altersteilzeit: Arbeitnehmer kann nicht ohne weiteres gekündigt werden
Achtung:
Mit einer solchen Entscheidung gab das Frankfurter Arbeitsgericht der Klage eines Marketingleiters gegen seinen Arbeitgeber statt. Der hatte ihn zu Ende November 2004 betriebsbedingt gekündigt, obwohl entsprechend einer Altersteilzeit-Regelung von März 2004 bis 2007 eine Freistellungsphase eintreten sollte. Nach dieser Zeit sollte das Arbeitsverhältnis beendet sein.Wer mit seinem Arbeitgeber eine Altersteilzeit-Vereinbarung geschlossen hat, kann nicht ohne weiteres betriebsbedingt gekündigt werden.
So nicht - meinte das Gericht und erklärte die Kündigung für unwirksam.
Grund dafür:
Das Ende der Kündigungsfrist liege bereits in der Freistellungsphase des Arbeitnehmers. Zu diesem Zeitpunkt jedoch habe die Firma ohnehin nicht mehr die Verpflichtung den Mann zu beschäftigen, so dass ein anerkennenswerter Kündigungsgrund nicht bestehe.
Quelle: Dpa/lhe
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