Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz
- Aktenzeichen 10 Sa 116/0 -
Kein Anspruch auf Arbeitsvertrag
Achtung:
Der Eintrag im Dienstplan ist kein Beweis für die Verlängerung eines befristeten Arbeitsvertrages.
So hat das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz in Lastwagenfahrer wollte die Verlängerung seines Zeitvertrages einklagen. Schließlich stünde sein Name noch für einige Monate auf dem Dienstplan. Und auch sein Vorgesetzter habe ihm mündlich eine Verlängerung des Arbeitsvertrages in Aussicht gestellt.Auf dem Dienstplan zu stehen, reicht nicht
Diese Argumente ließ das Landesarbeitsgericht nicht gelten. Ein Zeitvertrag müsse auf jeden Fall immer schriftlich verlängert werden. Außerdem sei dazu nur die zuständige Personalabteilung berechtigt - auf mündliche Absprachen oder Zusagen dürfe man sich nicht verlassen.
Quelle:justiz.rlp.de - Urteil -
Alle Angaben ohne Gewähr
