Landesarbeitsgericht Hamm
Urteil vom 17. Dezember 1998
– 4 Sa 630/98 –
Lob & Kritik
In Arbeitszeugnissen dürfen keine verschlüsselten oder doppeldeutigen Formulierungen stehen. Der Satz "Sie war tüchtig und in der Lage, ihre eigene Meinung zu vertreten" stellt die betroffene Arbeitnehmerin als Querulantin dar.
Hinweis:
Auf ihr Verlangen ist dieser Satz zu streichen
Alle Angaben ohne Gewähr